Was ist die City Tax?
Die City Tax, offiziell „Übernachtungssteuer“, ist eine Abgabe, die von Gästen gezahlt wird, die in Hotels, Hostels, Ferienwohnungen oder anderen Unterkünften übernachten. Bisher waren es 5 % des Netto-Übernachtungspreises. Seit dem 1. Januar 2025 liegt der Satz bei 7,5 %. Diese Steuer wird nicht von den Gästen direkt an das Finanzamt gezahlt, sondern von den Betreibern eingezogen und weitergeleitet.
Warum gibt es die City Tax?
Die City Tax wurde 2014 in Berlin eingeführt, um zusätzliche Einnahmen für die Stadt zu generieren. Die Idee dahinter ist, dass Touristen, die die Infrastruktur und die kulturellen Angebote der Stadt nutzen, auch einen kleinen Beitrag zur Finanzierung dieser Leistungen erbringen sollen. Ursprünglich galt die Steuer nur für private Reisen, während Geschäftsreisende befreit waren. Diese Ausnahme wurde jedoch aufgehoben, sodass heute mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich alle Gäste die City Tax zahlen müssen.


Gilt die City Tax auch für Langzeitaufenthalte?
Ja, aber mit Einschränkungen. Ursprünglich mussten nur Übernachtungen bis zu 21 Tagen besteuert werden – danach entfiel die City Tax. Diese Regelung wurde jedoch zum 1. Januar 2025 geändert. Seitdem gilt die Steuer für alle Übernachtungen bis zu einer Dauer von sechs Monaten.
Das bedeutet:
- Bleiben Sie bis zu sechs Monate in Berlin in einer gewerblichen Unterkunft (Hotel, Hostel, Airbnb usw.), zahlen Sie die City Tax für den gesamten Aufenthalt.
- Es muss aktuell noch geklärt werden, ob auch das möblierte Wohnen auf Zeit davon betroffen ist. Wir denken, dass der Gesetzesentwurf, dass es so beabsichtigt ist, dass diese auch darunter fallen werden.
- Erst wenn der Aufenthalt länger als sechs Monate andauert, entfällt die Steuerpflicht komplett.
Wegfall der 21-Tage-Regelung
Bis Ende 2024 galt die Regelung, dass Übernachtungen von mehr als 21 Tagen von der City Tax befreit waren. Diese Ausnahme entfiel zum 1. Januar 2025. Seitdem müssen alle Übernachtungen bis zu einer Dauer von sechs Monaten die Übernachtungssteuer bezahlen. Diese Änderungen wurden durchgeführt, um die Einnahmen der Stadt zu erhöhen und die Steuerlast gleichmäßiger zu verteilen. Langzeitgäste sollten diese zusätzlichen Kosten bei ihrem Aufenthalt berücksichtigen.


Welche Auswirkungen hat das für Mittelfrist-Mieter?
Viele Anbieter von Ferienwohnungen oder möblierten Wohnungen müssen die City Tax mit einberechnen, solange der Aufenthalt bei unter sechs Monaten liegt. Demnach rechnen wir berlinweit mit einigen unzufriedenen MieterInnen, da Sie künftig mehr bezahlen müssen. Dies ist jedoch nicht zu vermeiden. Wir bitten alle MieterInnen um Verständnis.
Tipp: Wer länger bleiben will, sollte sich nach langfristigen Mietverträgen (über sechs Monate) umsehen, um die City Tax zu vermeiden.
Was bedeutet dies für Sie als Eigentümer?
Diese Anpassung bedeutet, dass wir künftig in der Regel eine Mindestmietdauer von 6 Monaten einbringen, um zu vermeiden, dass zusätzliche Gebühren in Höhe von 7,5 % des gesamten Buchungsbetrags anfallen.
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Fazit
Die City Tax ist eine zusätzliche Abgabe für Übernachtungen in Berlin, die sowohl Touristen als auch Langzeitgäste betrifft. Während früher Aufenthalte ab 21 Tagen steuerfrei waren, gilt die Abgabe seit 2025 für alle Übernachtungen bis zu sechs Monaten. Erst bei längeren Aufenthalten entfällt die City Tax. Wer Berlin für mehrere Monate besuchen möchte, sollte daher genau prüfen, ob diese Steuer anfällt und ob es sich lohnt, direkt eine langfristige Unterkunft, die im Idealfall bei über 6 Monaten liegt, zu mieten. Weitere und nähere Informationen zur City Tax finden Sie auf DEHOGA Berlin und Berlin.de.